Habe gerade folgendes erhalten:
Zitat:Musterklage hat Erfolg - Steuerliche Abzugsf�higkeit der Aufwendungen f�r ein Erststudium (BFH)
Der BFH hat am 2.7.2009 seine Entscheidung zu dem vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterst�tzten Musterverfahren zu den Erststudienkosten mitgeteilt (Az.: VI R 14/07). Die obersten Steuerrichter hoben die Entscheidung des Nieders�chsischen Finanzgerichts auf. Damit hatte die Revision des Musterkl�gers Erfolg.
Grundlage der Entscheidung war der Fall, dass ein Steuerzahler nach abgeschlossener Berufsausbildung ein Studium aufgenommen hatte. Die Aufwendungen f�r dieses Studium wollte das Finanzamt lediglich als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von maximal 4.000 Euro im Jahr anerkennen. Dieser Auffassung folgte der BFH nicht. Nun muss das Finanzgericht in Niedersachsen die Sache, nach Ma�gabe der richterlichen Vorgaben des BFH, erneut verhandeln. Offensichtlich hat die Finanzverwaltung hier bereits einfach gesetzliche Regelungen unzutreffend ausgelegt und ist daher zu einer unrichtigen Anwendung geltenden Rechts gekommen. Ob die Entscheidung des BFH auch Indizwirkung f�r klassische Erststudienf�lle - also f�r die Aufnahme eines Studiums direkt nach dem Abitur - hat, kann erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgr�nde eingesch�tzt werden.