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Ungerechtfertigte Bereicherung und Abgeltungsteuer
06.07.2009, 16:23
Beitrag: #4
RE: Ungerechtfertigte Bereicherung und Abgeltungsteuer
die zurechnung der einkünfte erfolgt nach wirtschaftlicher betrachtungsweise, stell dir vor, es käme auf den rechtsgrund an, dann würde ich ohne schuldrechtlichen vertrag mein geld meinem bruder überlassen, mich bewusst einer ungerechtfertigten bereicherung aussetzen und dann steuern sparen? das ist ein normales problem der einkünftezurechnung, wie man es aus dem nießbrauch kennt.

vgl. blümich, § 2 Rn. 33f.

a) Wirtschaftliche Betrachtungsweise
Die Besteuerung knüpft an wirtschaftliche Sachverhalte an, die sich zumeist in den Formen des Zivilrechts vollziehen (...). Die zivilrechtl. Ausgestaltung eines Sachverhalts ist für die Besteuerung jedoch nicht in jedem Fall rechtl. verbindlich. Die dem StR eigene sog. wirtschaftliche Betrachtungsweise zielt darauf ab, zum Zwecke der Besteuerung ggf. abweichend von der zivilrechtl. Erscheinungsform den wirtschaftl. Gehalt eines Geschehens zutr. zu erfassen. (...)
Gesetzl. Ausdruck dieses Grundsatzes sind die §§ 39-42 AO. (...) Zivilrechtl. Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts ist nicht Voraussetzung für die Besteuerung, sofern die Beteiligten das wirtschaftl. Ergebnis nur gewollt haben und gelten lassen (§§ 40, 41 Abs. 1 AO). (...)
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RE: Ungerechtfertigte Bereicherung und Abgeltungsteuer - showbee - 06.07.2009 16:23

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