05.07.2009, 10:28
Guten morgen zusammen,
ich habe letzte Woche mit einem kollegen folgenden Sachverhalt diskutiert, dessen lösung wir jedoch nicht ganz vollziehen konnten:
Auf dem Bankkonto des A geht unerwartet und ohne rechtlichen Grund ein Betrag in Höhe von ¤ 1.000.000 ein. Statt diesen Betrag auszugeben, legt A diesen Betrag auf einem Tagesgeldkonto zu 4% an. Nach drei Monaten meldet sich der B bei A und fordert die ¤ 1.000.000 nebst Zinsen zu Recht zurück. Soweit kein Problem, nach §§ 812 I 1 1. alt, 818 I BGB ist A verpflichtet die Leistung und den gezogenen Nutzen an den B herauszugeben. Dies wären hier der Betrag von ¤ 1.000.000 sowie die zinsen in höhe von ¤ 10.000 abzgl. Abgeltungsteuer in höhe von ¤ 2.500
M.M.n. hat der A Einkünfte aus § 20 EStG in Höhe von ¤ 0, da die erhaltenen Zinsen nur als durchlaufender Posten zu behandeln seien, sodass die Besteuerung der Zinsen auf Ebene des B durchzuführen sei.
Mein Problem liegt nun in der Abgeltungssteuer. Nach welcher Rechtsgrundlage bekomm ich denn nun die Abgeltungsteuer von A auf B übertragen?
Dies kann insbesondere von Bedeutung sein, wenn der B einen Grenzsteuersatz von unter 25% hat, z.b. wegen verrechenbarer Verluste.
Hat vll. jemand eine Idee?
Danke im Voraus
Ciao
Tax
ich habe letzte Woche mit einem kollegen folgenden Sachverhalt diskutiert, dessen lösung wir jedoch nicht ganz vollziehen konnten:
Auf dem Bankkonto des A geht unerwartet und ohne rechtlichen Grund ein Betrag in Höhe von ¤ 1.000.000 ein. Statt diesen Betrag auszugeben, legt A diesen Betrag auf einem Tagesgeldkonto zu 4% an. Nach drei Monaten meldet sich der B bei A und fordert die ¤ 1.000.000 nebst Zinsen zu Recht zurück. Soweit kein Problem, nach §§ 812 I 1 1. alt, 818 I BGB ist A verpflichtet die Leistung und den gezogenen Nutzen an den B herauszugeben. Dies wären hier der Betrag von ¤ 1.000.000 sowie die zinsen in höhe von ¤ 10.000 abzgl. Abgeltungsteuer in höhe von ¤ 2.500
M.M.n. hat der A Einkünfte aus § 20 EStG in Höhe von ¤ 0, da die erhaltenen Zinsen nur als durchlaufender Posten zu behandeln seien, sodass die Besteuerung der Zinsen auf Ebene des B durchzuführen sei.
Mein Problem liegt nun in der Abgeltungssteuer. Nach welcher Rechtsgrundlage bekomm ich denn nun die Abgeltungsteuer von A auf B übertragen?
Dies kann insbesondere von Bedeutung sein, wenn der B einen Grenzsteuersatz von unter 25% hat, z.b. wegen verrechenbarer Verluste.
Hat vll. jemand eine Idee?
Danke im Voraus
Ciao
Tax