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Einbauküche V+V
01.07.2009, 15:28
Beitrag: #12
RE: Einbauküche V+V
Clematis schrieb:
tolledeu schrieb:Hallo,

ich denke den § 13a Abs.2 und 4 Nr.2 EStG hast Du bestimmt schon geprüft? Hatte mal den Fall da passte es mit den Daten und er konnte die Wohnung steuerfrei entnehmen.


Du meinst § 13 (2) und (4) EStG, oder?

Ja, hab ich geprüft, hab aber leider keine eigenen Wohnzwecke oder Wohnzwecke des Altenteilers...

Ja, meinte ich? Cool

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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