Einbauküche V+V
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01.07.2009, 09:05
Beitrag: #10
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RE: Einbauküche V+V
Clematis schrieb:Heisst, wenn ich den MV ändere, und das Entgelt für die Küchenüberlassung getrennt ausweise....Die Küche bleibt trotz Loslösung aus dem MV aufgrund der ursprünglichen Zuordnung weiterhin BV von L+F, es sei denn, Du entnimmst sie. Und dann stellen sich Fragen nach Entnahmewert und nach § 42 AO - weil: so machts ja sonst keiner - eine ungewöhnliche Gestaltung nur zur Steuerminderung. Im übrigen hätte dann natürlich der Mieter die Möglichkeiten, entweder nur die Küche separat zu kündigen (was macht der Vermieter dann damit?) oder aber nur die Wohnung zu kündigen, auszuziehen und die Küche aufgrund Mietvertrages nach Wasweißichwohin mitzunehmen. |
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Einbauküche V+V - Clematis - 30.06.2009, 17:19
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