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Einbauküche V+V
01.07.2009, 08:57 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.07.2009 08:57 von tolledeu.)
Beitrag: #9
RE: Einbauküche V+V
Clematis schrieb:Die Entnahme der Wohnung aus dem LuF-BV würde einen unverhältnissmässig hohen Entnahmegewinn ergeben. Ich hätte jetzt zumindest gerne die EBK aus dem LuF-BV draussen, und die Einkünfte unter § 22 Nr. 3 EStG. Das FA lehnt dies ab, Begründung: Einheitstheorie)

Hallo,

ich denke den § 13a Abs.2 und 4 Nr.2 EStG hast Du bestimmt schon geprüft? Hatte mal den Fall da passte es mit den Daten und er konnte die Wohnung steuerfrei entnehmen.

Ohne ein Fundstelle jetzt parat zu haben, glaube ich mich zu erinnern gelesen zu haben, dass die EBK wie ein sonstiger Mietereinbau abzuschreiben ist. Egal ob vom Mieter oder vom Vermieter eingebaut.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

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