Einbauküche V+V
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30.06.2009, 20:56
Beitrag: #6
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RE: Einbauküche V+V
Die Rechtsprechung sagt, zum Haus gehört nur die Spüle und eventuell der Herd (regional verschieden). Alles andere sind bewegl. WG welche getrennt vom Gebäude abgeschrieben werden.
Das Problem ist bei deinem Fall schlicht, dass im Mietvertrag die Küche nicht extra ausgewiesen wurde. Dann würde nämlich die Einheitstheorie nicht mehr greifen und die Küche würde unter § 22 fallen. Wenn ich eine Ferienwohnung zusammen mit einen Mini-Segelböötchen vermieten würde und die Entgelte schön getrennt im Vertrag aufliste, käme auch keiner auf die Idee alles unter § 21 zu packen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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