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Einbauküche V+V
30.06.2009, 20:46
Beitrag: #5
RE: Einbauküche V+V
Petz schrieb:Meine rudimentären BGB-Kenntnisse sagen mir, dass eine eingebaute Einbauküche ein fester Bestandteil des Hauses und damit unbeweglich ist .

So habe ich es mal gelernt....

dennoch schreibst du die küche getrennt vom restlichen gebäude ab, oder?

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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