Einbauküche V+V
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30.06.2009, 17:19
Beitrag: #1
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Einbauküche V+V
Weiss eigentlich jemand, wieso die Vermietung der EBK in Zusammenhang mit der Vermietung einer Wohnung unter § 21 EStG fällt?
Es handelt sich doch eigentlich um einen beweglichen Gegenstand, so dass die Vermietung unter § 22 Nr. 3 EStG fallen müsste? (Mit dem Ergebnis, dass die Einkünfte unter 256 ¤ pa steuerfrei bleiben! Hintergrund meiner Frage ist eigentlich ein spezielles LuF-Problem. Es liegt eine Wohnung im BV einer LuF vor, die Einkünfte werden nach § 13a EStG ermittelt. Somit sind die Mieteinnahmen voll steuerpflichtig, Abschreibung oder Werbungskosten können nicht abgezogen werden. Die Entnahme der Wohnung aus dem LuF-BV würde einen unverhältnissmässig hohen Entnahmegewinn ergeben. Ich hätte jetzt zumindest gerne die EBK aus dem LuF-BV draussen, und die Einkünfte unter § 22 Nr. 3 EStG. Das FA lehnt dies ab, Begründung: Einheitstheorie) ----------------- LG Clematis |
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Einbauküche V+V - Clematis - 30.06.2009 17:19
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