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ideeler Bereich o. Zweckbetrieb?
19.06.2009, 12:21
Beitrag: #3
RE: ideeler Bereich o. Zweckbetrieb?
Hallo,

Einnahmen aus Zuschüssen können entweder dem ideellen Bereich, dem Zweckbetrieb oder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden. Entscheidend für die Zuordnung ist die Tatsache, ob der Verein für die Zuschüsse eine konkrete Gegenleistung erbringt oder ob die Zuschüsse zur allgemeinen Förderung des Vereins geleistet werden. Während Zuschüsse ohne konkrete Gegenleistung dem ideellen Bereich zuzuordnen und damit ertrag- und umsatzsteuerfrei sind, unterliegen andere Zuschüsse zumindest der Umsatzsteuer und, soweit sie in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielt werden, auch der Körperschaftsteuer.

Da hier nur die Jugendarbeit gefördert werden soll, kann es sich um eine konkrete Gegenleistung handeln.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: ideeler Bereich o. Zweckbetrieb? - tolledeu - 19.06.2009 12:21

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