18.06.2009, 18:25
Hallo Leutings,
nachdem die ersten 10 Tage beim StB-Präsenzlehrgang (Prüfung könnte auf dem jetzigem Stand kommen )absolviert sind mal eine Nachfrage zu einem mich "bewegendem" Thema .
Sind Einnahmen aus öffentlichen Zuschüssen für die Jugenarbeit (Bspw. 10.000 €) bei einem (hier) Tanzsport e.V. nicht bei der Besteuerung zu berücksichtigen, weil sie dem ideellen Bereich - mein Favorit - zuzuordnen sind oder sind das vielmehr Einnahmen aus Zweckbetrieb (Dozentenlösung), die somit auch von der Besteuerung ausgenommen werden. KSt-pflicht liegt grundsätzlich nach § 1(1) Nr. 4 KStG vor.
Mir will irgendwie nicht in den Kopf, warum das ein Zweckbetrieb sein soll?
Zum Vorhandensein, muss grundsätzlich ein wirtsch. Geschäftsbetrieb vorhanden sein, der den Satzungmäßigen Zweck "unterstützt"
TBM´s des § 14 AO müssten erfüllt sein, um wirtsch. Geschäftsbetrieb zu sein:
- selbständig,
- nachhaltig,
- zur Erzielung von Einnahmen
und
- keine Vermögensverwaltung.
Einnahmen werden erzielt - es gibt ja Kohle.
Vermögensverwaltung haben wir auch nicht, weil nirgends eine Frucht gezogen wird.
selbständig - naja, zumindest ist der Verein nicht Weisungsgebunden in seiner Trainingsarbeit.
ABER nachhaltig?
Kann man hier von Nachhaltigkeit ausgehen?
nachdem die ersten 10 Tage beim StB-Präsenzlehrgang (Prüfung könnte auf dem jetzigem Stand kommen )absolviert sind mal eine Nachfrage zu einem mich "bewegendem" Thema .
Sind Einnahmen aus öffentlichen Zuschüssen für die Jugenarbeit (Bspw. 10.000 €) bei einem (hier) Tanzsport e.V. nicht bei der Besteuerung zu berücksichtigen, weil sie dem ideellen Bereich - mein Favorit - zuzuordnen sind oder sind das vielmehr Einnahmen aus Zweckbetrieb (Dozentenlösung), die somit auch von der Besteuerung ausgenommen werden. KSt-pflicht liegt grundsätzlich nach § 1(1) Nr. 4 KStG vor.
Mir will irgendwie nicht in den Kopf, warum das ein Zweckbetrieb sein soll?
Zum Vorhandensein, muss grundsätzlich ein wirtsch. Geschäftsbetrieb vorhanden sein, der den Satzungmäßigen Zweck "unterstützt"
TBM´s des § 14 AO müssten erfüllt sein, um wirtsch. Geschäftsbetrieb zu sein:
- selbständig,
- nachhaltig,
- zur Erzielung von Einnahmen
und
- keine Vermögensverwaltung.
Einnahmen werden erzielt - es gibt ja Kohle.
Vermögensverwaltung haben wir auch nicht, weil nirgends eine Frucht gezogen wird.
selbständig - naja, zumindest ist der Verein nicht Weisungsgebunden in seiner Trainingsarbeit.
ABER nachhaltig?
Kann man hier von Nachhaltigkeit ausgehen?