ideeler Bereich o. Zweckbetrieb?
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18.06.2009, 18:25
Beitrag: #1
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ideeler Bereich o. Zweckbetrieb?
Hallo Leutings,
nachdem die ersten 10 Tage beim StB-Präsenzlehrgang (Prüfung könnte auf dem jetzigem Stand kommen )absolviert sind mal eine Nachfrage zu einem mich "bewegendem" Thema . Sind Einnahmen aus öffentlichen Zuschüssen für die Jugenarbeit (Bspw. 10.000 €) bei einem (hier) Tanzsport e.V. nicht bei der Besteuerung zu berücksichtigen, weil sie dem ideellen Bereich - mein Favorit - zuzuordnen sind oder sind das vielmehr Einnahmen aus Zweckbetrieb (Dozentenlösung), die somit auch von der Besteuerung ausgenommen werden. KSt-pflicht liegt grundsätzlich nach § 1(1) Nr. 4 KStG vor. Mir will irgendwie nicht in den Kopf, warum das ein Zweckbetrieb sein soll? Zum Vorhandensein, muss grundsätzlich ein wirtsch. Geschäftsbetrieb vorhanden sein, der den Satzungmäßigen Zweck "unterstützt" TBM´s des § 14 AO müssten erfüllt sein, um wirtsch. Geschäftsbetrieb zu sein: - selbständig, - nachhaltig, - zur Erzielung von Einnahmen und - keine Vermögensverwaltung. Einnahmen werden erzielt - es gibt ja Kohle. Vermögensverwaltung haben wir auch nicht, weil nirgends eine Frucht gezogen wird. selbständig - naja, zumindest ist der Verein nicht Weisungsgebunden in seiner Trainingsarbeit. ABER nachhaltig? Kann man hier von Nachhaltigkeit ausgehen? Ciao Dragon |
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ideeler Bereich o. Zweckbetrieb? - Dragon - 18.06.2009 18:25
RE: ideeler Bereich o. Zweckbetrieb? - zaunkönig - 19.06.2009, 11:05
RE: ideeler Bereich o. Zweckbetrieb? - tolledeu - 19.06.2009, 12:21
RE: ideeler Bereich o. Zweckbetrieb? - Dragon - 19.06.2009, 19:28
RE: ideeler Bereich o. Zweckbetrieb? - tosch - 19.06.2009, 12:27
RE: ideeler Bereich o. Zweckbetrieb? - zaunkönig - 19.06.2009, 13:34
RE: ideeler Bereich o. Zweckbetrieb? - tolledeu - 22.06.2009, 09:43
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