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anrechenbare Zinsabschlagsteuer
18.06.2009, 16:56
Beitrag: #3
RE: anrechenbare Zinsabschlagsteuer
Ich würde das Finanzamt bitten mir die Originale zurückzusenden, um sie einer Prüfung unterziehen zu können.

Wenn sich dann herausstellt, dass es keine Originale sind. Mischung aus Var. a) u. c).

Sonst die Originale wieder hinsenden mit dem Hinweis, dass es die Originale sind.

Ciao Dragon
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RE: anrechenbare Zinsabschlagsteuer - Dragon - 18.06.2009 16:56

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