anrechenbare Zinsabschlagsteuer
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18.06.2009, 16:56
Beitrag: #3
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RE: anrechenbare Zinsabschlagsteuer
Ich würde das Finanzamt bitten mir die Originale zurückzusenden, um sie einer Prüfung unterziehen zu können.
Wenn sich dann herausstellt, dass es keine Originale sind. Mischung aus Var. a) u. c). Sonst die Originale wieder hinsenden mit dem Hinweis, dass es die Originale sind. Ciao Dragon |
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Nachrichten in diesem Thema |
anrechenbare Zinsabschlagsteuer - phönix - 18.06.2009, 15:50
RE: anrechenbare Zinsabschlagsteuer - Taxman - 18.06.2009, 16:19
RE: anrechenbare Zinsabschlagsteuer - Dragon - 18.06.2009 16:56
RE: anrechenbare Zinsabschlagsteuer - Petz - 18.06.2009, 16:58
RE: anrechenbare Zinsabschlagsteuer - showbee - 18.06.2009, 18:03
RE: anrechenbare Zinsabschlagsteuer - phönix - 19.06.2009, 08:53
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