18.06.2009, 15:50
Bei uns wurden vor längerer Zeit Steuererklärungen einer GmbH 2007 fertiggestellt mit als Kö-Vz anrechenbarer ZASt von € 140. Originalbeleg lag uns vor, jedenfalls ist dem Bearbeiter nichts Gegenteiliges aufgefallen. Im Original an FA, in Kopie zu unseren Akten. Durch FA erfolgt nach jetziger Veranlagung für 2007 keine Anrechnung, weil der dort vorliegende Beleg eine Kopie sei. FA lässt sich nicht - wie in manchen anderen Fällen der Vorjahre - zu anderslautender Beurteilung erweichen.
Wie geht Ihr mit diesen Fällen um?
- aufwändig und kostenträchtig Ersatzbescheinigung beschaffen? oder
- Mandant verzichtet auf Geld? - oder
- Steuerberater zahlt freiwillig an Mandant? (P.S. **Dieser** Mandant verzichtet nie auf einen Euro ...) oder
- ???
Vielen Dank für Eure Ideen!
Wie geht Ihr mit diesen Fällen um?
- aufwändig und kostenträchtig Ersatzbescheinigung beschaffen? oder
- Mandant verzichtet auf Geld? - oder
- Steuerberater zahlt freiwillig an Mandant? (P.S. **Dieser** Mandant verzichtet nie auf einen Euro ...) oder
- ???
Vielen Dank für Eure Ideen!