Steuerberater

Normale Version: anrechenbare Zinsabschlagsteuer
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Bei uns wurden vor längerer Zeit Steuererklärungen einer GmbH 2007 fertiggestellt mit als Kö-Vz anrechenbarer ZASt von € 140. Originalbeleg lag uns vor, jedenfalls ist dem Bearbeiter nichts Gegenteiliges aufgefallen. Im Original an FA, in Kopie zu unseren Akten. Durch FA erfolgt nach jetziger Veranlagung für 2007 keine Anrechnung, weil der dort vorliegende Beleg eine Kopie sei. FA lässt sich nicht - wie in manchen anderen Fällen der Vorjahre - zu anderslautender Beurteilung erweichen.

Wie geht Ihr mit diesen Fällen um?
- aufwändig und kostenträchtig Ersatzbescheinigung beschaffen? oder
- Mandant verzichtet auf Geld? - oder
- Steuerberater zahlt freiwillig an Mandant? (P.S. **Dieser** Mandant verzichtet nie auf einen Euro ...) oder
- ???

Vielen Dank für Eure Ideen!
wenn nicht nachzuvollziehen ist, wo das original untergegangen ist, würde ich eine mischung aus variante a) und c) wählen. die ist für den berater wohl am günstigsten.
Ich würde das Finanzamt bitten mir die Originale zurückzusenden, um sie einer Prüfung unterziehen zu können.

Wenn sich dann herausstellt, dass es keine Originale sind. Mischung aus Var. a) u. c).

Sonst die Originale wieder hinsenden mit dem Hinweis, dass es die Originale sind.
Dragon schrieb:Ich würde das Finanzamt bitten mir die Originale zurückzusenden, um sie einer Prüfung unterziehen zu können.
Ich auch.

Manchmal ist man sich wirklich nicht sicher, ob es Originale oder Kopien sind, bei einigen Banken sehen auch die Originale wie schlecht gemachte Kopien aus.
Petz schrieb:Manchmal ist man sich wirklich nicht sicher, ob es Originale oder Kopien sind, bei einigen Banken sehen auch die Originale wie schlecht gemachte Kopien aus.

Ich sag nur DAB Bank!
Gut, dann werden wir mal die Variante des Anforderns der vermeintlichen Kopie zwecks Überprüfung versuchen...
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