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§ 46
11.06.2009, 13:04
Beitrag: #15
RE: § 46
Opa schrieb:Und wie soll das in der Praxis ablaufen ohne Erklärung? Werden dann nur die Monate(Lohnabrechnung) mit der falschen StKl geändert?
Es wird die zuwenig einbehaltene Lohnsteuer per Bescheid nachgefordert, siehe § 39 Abs. 4 S. 4 EStG oder § 41c Abs. 4 S. 2 EStG. So reime ich mir das jedenfalls zusammen. Praktisch hatte ich noch keinen solchen Fall. Relevant ist das Ganze ohnehin nur, wenn nicht ohnehin eine Veranlagung erfolgt (oder das FA nicht bis zur Veranlagung warten will).

Opa schrieb:Aber mal interessehalber: Wenn keine Pflichtveranl. vorliegt, kann man die Erklärung ja bis Ende der Rb-Frist zurückziehen. Könnte man dies angenommen auch noch im RB Verfahren, oder sogar nach der Einspruchsentscheidung?
Ich gehe mal, ohne mich vergewissert zu haben, davon aus, dass der Antrag bis zur Bestandskraft zurückgenommen werden kann.

Das wäre aber sicher ein Fall, in dem die Lohnsteuer nachgefordert würde.
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§ 46 - Opa - 09.06.2009, 18:06
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