§ 46
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10.06.2009, 14:25
Beitrag: #13
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RE: § 46
Ich würde mal sagen: ja, man kann.
Aber ob´s was nützt, wage ich zu bezweifeln. Denn so, wie ich § 46 Abs. 4 verstehe, kann das FA auch ohne Veranlagung die zu wenig erhobene LSt nachfordern. Wobei man unterm Strich evtl. schlechter davon kommt als mit einer Nachzahlung per Veranlagung. Da dem FA aufgrund der eingereichten Steuererklärung die Daten schon vorliegen, halte ich es für wahrscheinlich, dass die Nachforderung folgt. |
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RE: § 46 - zaunkönig - 09.06.2009, 22:00
RE: § 46 - zaunkönig - 10.06.2009, 09:44
RE: § 46 - tosch - 10.06.2009 14:25
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