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Verwertung von Sicherungsgütern
04.06.2009, 22:01
Beitrag: #6
RE: Verwertung von Sicherungsgütern
hmm mein Dozent meinte mal das ist eine reine Steueraufkommenssicherungsvorschrift. ( Was für ein wort...)

Wenn kein Inso-verfahren und trotzdem schon Verwertung sieht der staat seine Felle davonschwimmen.

Verkauft der Inso-Verwalter bekommt der staat deutlich sicherer sein Geld.

Ich lese das daher auch so, dass § 13 b nicht einschlägig ist.

lg, jive

PS: schön sind auch die Dreifachumsätze wenn der Sicherungsgeber für den sicherungsnehmer verkauft :-)

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Verwertung von Sicherungsgütern - Jive - 04.06.2009 22:01

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