Verwertung von Sicherungsgütern
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04.06.2009, 22:01
Beitrag: #6
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RE: Verwertung von Sicherungsgütern
hmm mein Dozent meinte mal das ist eine reine Steueraufkommenssicherungsvorschrift. ( Was für ein wort...)
Wenn kein Inso-verfahren und trotzdem schon Verwertung sieht der staat seine Felle davonschwimmen. Verkauft der Inso-Verwalter bekommt der staat deutlich sicherer sein Geld. Ich lese das daher auch so, dass § 13 b nicht einschlägig ist. lg, jive PS: schön sind auch die Dreifachumsätze wenn der Sicherungsgeber für den sicherungsnehmer verkauft :-) "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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Verwertung von Sicherungsgütern - Keaton - 03.06.2009, 11:28
RE: Verwertung von Sicherungsgütern - zaunkönig - 04.06.2009, 13:33
RE: Verwertung von Sicherungsgütern - Keaton - 04.06.2009, 14:58
RE: Verwertung von Sicherungsgütern - zaunkönig - 04.06.2009, 15:38
RE: Verwertung von Sicherungsgütern - Keaton - 04.06.2009, 15:54
RE: Verwertung von Sicherungsgütern - Jive - 04.06.2009 22:01
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