03.06.2009, 11:28
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen ...
... ich benötige mal bitte Eure Hilfe.
Stichwort: Verwertung von Sicherungsgütern
Die Veräußerung eines zur Sicherheit übereigneten Wirtschaftsgutes durch den Sicherungsnehmer führt ja zu einem sog. Doppelumsatz (Sicherungsgeber an Sicherungsnehmer und Sicherungsnehmer an Dritten) und die USt des Sicherungsgebers schuldet der Sicherungsnehmer gem. §13b Abs.1 Nr.2 UStG.
Nun ist aber im §13b UStG und in Abschn.2 UStR immer nur die Rede von " ... aúßerhalb der Insolvenzverfahrens ...".
Was ist denn nun aber, wenn vom Verwertungsrecht " ... innerhalb des Insolvenzverfahrens ..." Gebrauch gemacht wird?
Wäre nett, wenn mir da mal jemand ´nen Stupps in die richtige Richtung geben würde.
... ich benötige mal bitte Eure Hilfe.
Stichwort: Verwertung von Sicherungsgütern
Die Veräußerung eines zur Sicherheit übereigneten Wirtschaftsgutes durch den Sicherungsnehmer führt ja zu einem sog. Doppelumsatz (Sicherungsgeber an Sicherungsnehmer und Sicherungsnehmer an Dritten) und die USt des Sicherungsgebers schuldet der Sicherungsnehmer gem. §13b Abs.1 Nr.2 UStG.
Nun ist aber im §13b UStG und in Abschn.2 UStR immer nur die Rede von " ... aúßerhalb der Insolvenzverfahrens ...".
Was ist denn nun aber, wenn vom Verwertungsrecht " ... innerhalb des Insolvenzverfahrens ..." Gebrauch gemacht wird?
Wäre nett, wenn mir da mal jemand ´nen Stupps in die richtige Richtung geben würde.