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Verwertung von Sicherungsgütern
04.06.2009, 15:38
Beitrag: #4
RE: Verwertung von Sicherungsgütern
Hallo,

also ich verstehe das schon so, dass hier zwei getrennte Umsätze vorliegen und die Steuerschuldnerschaft eben nicht übergeht.

Wieso will denn beim FA Niemand konkret dazu was sagen?


Wenn ich mich recht erinnere, dann hat es noch vor kurzer Zeit zu dieser Problematik ein Urteil des BFH gegeben (nicht gemeint das BFH-Urteil aus 2007 was überall erwähnt wird).
Und wenn ich mich weiter recht erinnere, dann gibt es dazu auch ein BMF-Schreiben.


Wenn ich die Zeit finde, dann suche ich danach. Vielleicht kann sich ja noch jemand dazu äußern, der, nicht wie ich, in der aktuellen Materie aktiv tätig ist.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Verwertung von Sicherungsgütern - zaunkönig - 04.06.2009 15:38

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