Verwertung von Sicherungsgütern
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04.06.2009, 14:58
Beitrag: #3
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RE: Verwertung von Sicherungsgütern
zaunkönig schrieb:Ich denke § 13b UStG ist hier nicht einschlägig. Das ist richtig, weil hier explizit die Sicherungsverwertung außerhalb des Insolvenzverfahrens geregelt wird. zaunkönig schrieb:schau mal in RL2 zu § 1 UStG ... das hatte ich ja getan. Hier ist aber auch nur die Rede von "...außerhalb des Insolvenzverfahrens..." und den Absatz 3, welcher sich auf "innerhalb des Insolvenzverfahrens" bezieht, versteh ich nicht wirklich. Nicht mal beim FA traut sich jemand, eine Auskunft darüber zu geben. |
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Verwertung von Sicherungsgütern - Keaton - 03.06.2009, 11:28
RE: Verwertung von Sicherungsgütern - zaunkönig - 04.06.2009, 13:33
RE: Verwertung von Sicherungsgütern - Keaton - 04.06.2009 14:58
RE: Verwertung von Sicherungsgütern - zaunkönig - 04.06.2009, 15:38
RE: Verwertung von Sicherungsgütern - Keaton - 04.06.2009, 15:54
RE: Verwertung von Sicherungsgütern - Jive - 04.06.2009, 22:01
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