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Verwertung von Sicherungsgütern
04.06.2009, 13:33
Beitrag: #2
RE: Verwertung von Sicherungsgütern
Hallo,

schau mal in RL2 zu § 1 UStG

Ich denke § 13b UStG ist hier nicht einschlägig.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Verwertung von Sicherungsgütern - zaunkönig - 04.06.2009 13:33

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