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					Krankheitsabstände/Lohnfortzahlung
				 
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					28.05.2009, 20:11 
				 
				
Beitrag: #5 
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				RE: Krankheitsabstände/Lohnfortzahlung 
				Zitat:Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn Jupp, dann gibt es wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]  | 
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| Nachrichten in diesem Thema | 
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 Krankheitsabstände/Lohnfortzahlung -  derkleine - 26.05.2009, 14:34 
RE: Krankheitsabstände/Lohnfortzahlung -  zaunkönig - 26.05.2009, 16:02 
RE: Krankheitsabstände/Lohnfortzahlung -  Taxman - 26.05.2009, 19:35 
RE: Krankheitsabstände/Lohnfortzahlung -  derkleine - 28.05.2009, 17:23 
RE: Krankheitsabstände/Lohnfortzahlung -  Lemgun - 28.05.2009 20:11 
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