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Krankheitsabstände/Lohnfortzahlung - Druckversion

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Krankheitsabstände/Lohnfortzahlung - derkleine - 26.05.2009 14:34

Hallo!

Weiß jemand, wie viel Tage oder Wochen zwischen einer Erkrankung(gleiche Krankheit) liegen muss, damit die Lohnforzahlung greift?

Beispiel:
In der Firma B arbeitet W. seit 40 Jahren. Nun mit 60 Jahren meldet er sich wiederkehrend Krank wegen einer alten Handverletzung die ihm das Arbeiten unmöglich macht. Wie viel Zeit muss zwischen den Krankmeldungen liegen, damit die Lohnfortzahlung greift und nicht mit der vorherigen Erkrankung zusammengerechnet wird?

Danke und Gruß,
derkleine


RE: Krankheitsabstände/Lohnfortzahlung - zaunkönig - 26.05.2009 16:02

Hallo,

das kommt nur sehr bedingt auf den Zeitraum zwischen den Krankmeldungen an.
Im Wesentlichen ist mit der Krankenkasse zu klären ob es sich um eine fortgesetzte Erkrankung handelt oder nicht.

Der AG hat ja schließlich auch keine Möglichkeit zu prüfen, welches Krankeheitsbild vorliegt. Das kann alleine die Krankenkasse aufgrund des vom Arzt vergebenen Schlüssels.


Käme es allein auf die zeitliche Differenz an, dann müsste man ja auch nach einer genesenen Grippeerkrankung den Unfall am ersten Arbeitstag dazurechnen. Zudem kann es durchaus zu einer Gesundschreibung durch den Arzt kommen und durch andere Zusammenhänge die alte Erkrankung wieder ausbrechen. Hat man häufig nach Rehabilitationsmaßnahmen.


Also Telefonat mit der Krankenkasse führen und abklären ob selbe Erkrankung (Folgeerkrankung) oder neue Erkrankung.


RE: Krankheitsabstände/Lohnfortzahlung - Taxman - 26.05.2009 19:35

hier noch mal die gesetzliche grundlage

http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html


RE: Krankheitsabstände/Lohnfortzahlung - derkleine - 28.05.2009 17:23

Konnte ich mit der Krankenkasse klären, in diesem Fall eine Folgeerkrankung.

Was mich aber noch interessiert: In der Gesetzesgrundlage steht ja ein Abstand von 6 Monaten. Der AN kann also wegen der gleichen Erkrankung 6 Wochen z.B. Januar Februar LFZ bekommen und dann z.B. Oktober/November nochmals 6 Wochen LFZ, auch wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt.

Richtig?

Neugierige Grüsse,
derkleine


RE: Krankheitsabstände/Lohnfortzahlung - Lemgun - 28.05.2009 20:11

Zitat:Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1.er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2.seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

Jupp, dann gibt es wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung.