das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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28.05.2009, 17:31
Beitrag: #92
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zitat:Ablehnung da zum Bescheiddatum die Bescheinigung dem Mandanten schon zugestellt war, nur die Weiterleitung an das FA erfolgte aber erst nach der RB-Frist Dieser Fall widerspricht nicht meiner Auffassung. Da hier nicht strittig war, ob die Bescheinigung einen Änderungsgrund darstellt. Wurde aber trotzdem falsch beurteilt, da es hinsichtlich der Beurteilung der NACHTRÄGLICHKEIT auf den Zeitpunkt der FREIGABE durch den Bearbeiter ankommt. Die liegt ca. 10 Werktage vor dem bescheiddatum. Es kommt nicht darauf an welches Datum auf dem Bescheid steht. Zitat:Nein, nur (wenn keine Antwort) Weiterleitung an Rechtsbehelfsstelle. Dann würde ich ein Schreiben aufsetzen und das Finanzamt fragen, wie sie sich das vorstellen, welchen Weg man denn gehen soll. Frage explizit nach einer Änderungsmöglichkeit nach § 173 oder ob man den Bescheid in diesem Punkt vorläufig machen könnte. Weise darauf hin, dass eine TEE in diesem Fall nicht sachdienlich ist. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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