das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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28.05.2009, 17:17
Beitrag: #91
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zitat:Es gibt kein Teil-Ruhen! Das ist Blödsinn, was die Dame da geschrieben hat. Es gibt höchstens die Möglichkeit einer TEE und die wäre bei dieser Sachlage rechtswidrig da in keinster Weise sachgerecht! Hat sie dir schon eine TEE angedroht?Nein, nur (wenn keine Antwort) Weiterleitung an Rechtsbehelfsstelle. Zitat:Der §173 spricht von nachträglichen Tatsachen oder BEWEISEN. Die Bescheinigung stellt hier den Beweis dar.Wird aber wohl sehr unterschiedlich gehandhabt. Hatte jetzt einen Fall: Bescheid v. 24.03. / 10a Bescheinigung v. 22.03. / beim FA eingereicht 30.04. --> Ablehnung da zum Bescheiddatum die Bescheinigung dem Mandanten schon zugestellt war, nur die Weiterleitung an das FA erfolgte aber erst nach der RB-Frist. (Hat mich hier aber nicht interessiert, da keine steuerl. Ausw.) Zitat:Vorläufigkeit und RdV sind zwei grundverschiedene Dinge. Die hast du hier schon mal schon mal munter zusammen gewürfelt.Ja, alte Berufskrankheit. ![]() |
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