das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
|
28.05.2009, 17:05
Beitrag: #90
|
|||
|
|||
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zitat:1. BFH zur DHF - RdV gewährt Es gibt kein Teil-Ruhen! Das ist Blödsinn, was die Dame da geschrieben hat. Es gibt höchstens die Möglichkeit einer TEE und die wäre bei dieser Sachlage rechtswidrig da in keinster Weise sachgerecht! Hat sie dir schon eine TEE angedroht? Zitat:Änderung n. 173 trifft eigentlich nicht zu, weil es ja bekannt ist, daß die Riester-Rente besteht Sehe ich anders. Der §173 spricht von nachträglichen Tatsachen oder BEWEISEN. Die Bescheinigung stellt hier den Beweis dar. Gleiches Geplänkel gab es seinerzeit mit den Hausgeldabrechnungen bei § 35a. Nach langem hin und her gabs dann einige OFD Verfügungen, die es genauso sahen. Ich hab damals auch gegen Windmühlen gekämpft, erst als es die verfügungen gab, hat man mir auf SGL-Ebene ach mal geglaubt. Zitat:Bescheid ist in dem Punkt aber nicht vorläufig, da RdV abgelehnt wurde (s.o.). Vorsicht Opa! Vorläufigkeit und RdV sind zwei grundverschiedene Dinge. Die hast du hier schon mal schon mal munter zusammen gewürfelt. Es besteht noch die Möglichkeit, den Bescheid in diesem Punkt für vorläufig nach § 165 AO zu erklären (aber seeeehr pragmatisch) und m.E. nach rechtlich nicht ganz astrein. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste