das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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28.05.2009, 16:08
Beitrag: #88
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zur Erklärung mit den drei Namen:
Bearbeiter im Briefkopf=tatsächlicher Ansprechpartner MfG Frau B = SGL der Bearbeiterin (im Veranlagungsbereich hat der SGL den Zeichnungsvorbehalt bei Schriftsachen) Frau C = anderer SGL und Vertretung vom ersten SGL, der wahrscheinlich krank oder so ist Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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