das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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26.05.2009, 10:02
Beitrag: #79
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ich würde in etwa Folgendes schreiben:
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom ... Bei der von Ihnen dargestellten Berechnung für die Antragsveranlagungsfrist ist Ihnen offenbar entgangen, dass der Gesetzgeber bereits im Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 die von Ihnen zitierte Nr. 8 geändert hat. Anbei erhalten sie eine Ablichtung des § 46 EStG in der aktuell gültigen Fassung. Ergänzend empfehle ich die Lektüre des § 52 Abs. 55j EStG. Sollte Ihnen dieser in der aktuellen Fassung aauch nicht vorliegen, bitte ich um Rückmeldung. Ich lasse Ihnen dann gern eine entsprechende Ablichtung zukommen. Abschließend bitte ich nunmehr darum, die beantragte Veranlagung durchzuführen. Ergänzend weise ich auf das Urteil des OLG Koblenz, v. 17.07.2002 ‑ 1 U 1588/01 hin. MfG Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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