das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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26.05.2009, 10:02
Beitrag: #79
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Ich w�rde in etwa Folgendes schreiben:
Vielen Dank f�r Ihr Schreiben vom ... Bei der von Ihnen dargestellten Berechnung f�r die Antragsveranlagungsfrist ist Ihnen offenbar entgangen, dass der Gesetzgeber bereits im Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 die von Ihnen zitierte Nr. 8 ge�ndert hat. Anbei erhalten sie eine Ablichtung des � 46 EStG in der aktuell g�ltigen Fassung. Erg�nzend empfehle ich die Lekt�re des � 52 Abs. 55j EStG. Sollte Ihnen dieser in der aktuellen Fassung aauch nicht vorliegen, bitte ich um R�ckmeldung. Ich lasse Ihnen dann gern eine entsprechende Ablichtung zukommen. Abschlie�end bitte ich nunmehr darum, die beantragte Veranlagung durchzuf�hren. Erg�nzend weise ich auf das Urteil des OLG Koblenz, v. 17.07.2002 ‑ 1 U 1588/01 hin. MfG Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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