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Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen?
19.07.2007, 22:12
Beitrag: #6
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen?
Hallo,

sorry, aber ein Urteil speziell zu dieser Tätigkeit konnte ich nicht finden.

Ich habe allerdings ein Gutachten gefunden, welches mal für den BVBC e.V., Berlin erstellt wurde. Hier geht der Gutachter eingehend auf die Problematik der "mechanischen Arbeit" ein.

Ich habe auch eine Veröffentlichungen von Stb-Kammern gefunden, die diejenigen Personen bekannt gegeben haben, welchen die Hilfeleistung verboten wurde, oder die entsprechende Unterlassungserklärungen unterschrieben haben. Hintergrund waren immer "unerlaubte Werbung" und "fehlende Ausübungsvoraussetzung".

Scheinbar gehören zu den mechanichen Arbeiten auch solche Arbeiten des Schreibens, somit auch die Führung der Grundbücher, ohne Rücksicht auf die steuerlichen Konsequenzen (soweit Pflicht zur Führung von Büchern handelsrechtlich vorgeschrieben ist).

Aber schau mal selbst, ob das Gutachten vielleicht weiterhilft.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - jurico - 19.07.2007, 16:45
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - zaunkönig - 19.07.2007 22:12

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