Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen?
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19.07.2007, 21:49
Beitrag: #5
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RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen?
Vorwitzig schrieb:ja, aber wenn der Steuerpflichtige nachweislich überhaupt keine Bareinnahmen hat und die Kasse nur formal führt, weil das aus formalen Gründen (Bilanzierer) erforderlich ist, so meine ich, dass es nicht zu Hinzuschätzungen kommen dürfte, wenn der Steuerberater die Kasse führt.Huch, da bin ich wohl missverstanden worden; Bareinnahmen gab es schon. Und das Finanzamt meint, dass es da noch weitere gegeben habe, die nicht in den Büchern auftauchten. "Bestandslose Geschäftskasse" verstehe ich so, dass keine zeitnahen Eintragungen im Kassenbuch erfolgen. Der Istbestand in der Kasse (Banknoten, Münzen) ist damit wohl nicht gemeint. Oder stehe ich da auf dem Schlauch? Von Kassenbuchführung u. ä. habe ich bisher nur marginale Ahnung. ![]() zaunkönig schrieb:Wenn man sich den § 6 StBerG durchliest, dann könnte man zu dem Ergebnis kommen, dass die Erstellung eines Kassenbuches kein rein mechanischer Vorgang ist, somit unerlaubt.Genau hier wirds interessant. Gibt es dazu Literatur/Rspr.? Einen StBerG-Kommentar habe ich gerade nicht greifbar. |
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Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - jurico - 19.07.2007, 16:45
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - jurico - 19.07.2007, 17:56
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - Vorwitzig - 19.07.2007, 18:13
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - jurico - 19.07.2007 21:49
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - zaunkönig - 19.07.2007, 18:56
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - zaunkönig - 19.07.2007, 22:12
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - jurico - 19.07.2007, 22:22
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