innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer
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22.05.2009, 11:51
Beitrag: #4
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RE: innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer
Hi,
ja klar, eine UStVA ist abzugeben, allerdings nur für den VAZ in dem tatsächlich ein stfpl. iG-Erwerb vorgenommen wurde. Ergibt sich aus § 18 Abs. 4a UStG: Voranmeldungen (Absätze 1 und 2) und eine Steuererklärung (Absätze 3 und 4) haben auch die Unternehmer und juristischen Personen abzugeben, die ausschließlich Steuer für Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 (!!!)(...). Voranmeldungen sind nur für die Voranmeldungszeiträume abzugeben, in denen die Steuer für diese Umsätze zu erklären ist. Die Anwendung des Absatzes 2a ist ausgeschlossen (meint immer Quartal = VAZ!). Mfg showbee |
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innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer - derkleine - 20.05.2009, 13:40
RE: innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer - showbee - 20.05.2009, 14:40
RE: innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer - derkleine - 22.05.2009, 11:02
RE: innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer - showbee - 22.05.2009 11:51
RE: innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer - derkleine - 26.05.2009, 14:27
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