innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer
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20.05.2009, 14:40
Beitrag: #2
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RE: innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer
Hallo,
warum Schwachsinn? Der KU kann dem Grunde nach keine iG Erwerbe tätigen (also keine steuerfreie Lieferung an ihn und Besteuerung im Bestimmungsland Deutschland) gem. § 1a Abs. 3 Nr. 1b UStG. Aber: sofern die Erwerbsschwelle von 12.500 Euro überschritten wurde (Nr. 2) liegen steuerbare und steuerpflichtige iG Erwerbe vor. Nach § 1a Abs. 4 UStG kann auch auf die Anwendung von § 1a Abs. 3 UStG verzichtet werden, also immer iG Erwerb durch KU. Das ist vor allem sinnvoll, wenn Lieferungen aus EG Ländern mit höherem USt Satz vorgenommen werden sollen (also alle bis auf Zypern, Lux, Esp, UK, Estland), da ja kein VoSt-Abzug möglich ist. Mfg showbee |
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innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer - derkleine - 20.05.2009, 13:40
RE: innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer - showbee - 20.05.2009 14:40
RE: innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer - derkleine - 22.05.2009, 11:02
RE: innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer - showbee - 22.05.2009, 11:51
RE: innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer - derkleine - 26.05.2009, 14:27
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