aus Jurathek
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19.07.2007, 17:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.07.2007 18:01 von Hans-Christian.)
Beitrag: #2
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RE: aus Jurathek
Zitat von Clematis
Zitat:Sehe ich auch so, da würde ich auch (wieder) drum streiten, jederzeit! Damit ist gemeint, es handelt sich um WK/BA O.K., dann auf zum Streit. Jigsaw sagt dazu "streitbarer Geist". Ich gebe erstmal zu, unser Steuerrecht ist schwierig zu verstehen. Auch ich habe da oft Probleme. Was sagt Rz. 3 Ist einer Berufsausbildung eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung vorausgegangen... handelt es sich dagegen um ( mit meinen Worten BA oder WK, wenn ...) trifft hier nicht zu, da keine weitere BA, sondern Studium. Ist einer Berufsausbildung ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen (weitere Berufsausbildung)... handelt es sich dagegen um ( mit meinen Worten BA oder WK, wenn ...) trifft wie oben nicht zu, da keine weitere BA sondern Studium. Entsprechendes gilt für ein Studium nach einem abgeschlossenen Erststudium (weiteres Studium) trifft auch nicht zu, da kein abgeschlossenes Erststudium vorliegt. Also SA und keine WK/BA. Euer streitbarer Geist mfg Dr. H.C. Freak |
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aus Jurathek - Clematis - 19.07.2007, 13:39
RE: aus Jurathek - Hans-Christian - 19.07.2007 17:57
RE: aus Jurathek - zaunkönig - 19.07.2007, 20:19
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