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Buchf�hrung: Wer darf Kassenbuch f�hren?
19.07.2007, 17:56
Beitrag: #2
RE: Buchf�hrung: Wer darf Kassenbuch f�hren?
Im Beermann/Gosch, AO, � 146 Rn. 42 finde ich immerhin folgendes:

Das Erfordernis gr��ter Zeitn�he f�r die Kassenbuchf�hrung bedinge regelm��ig, dass der Stpfl. selbst das Kassenbuch f�hren oder einen Kassenbericht erstellen muss, weil andernfalls die Zeitn�he nicht gewahrt sei. So sei es nicht zul�ssig, die Kassenbelege, ohne sie zu verbuchen, zu sammeln und an den StB weiterzureichen ... Eine solche "bestandslose Gesch�ftskasse" erf�lle nicht die Anforderungen an ordnungsm��ige Aufzeichnungen.
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RE: Buchf�hrung: Wer darf Kassenbuch f�hren? - jurico - 19.07.2007 17:56

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