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Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen?
19.07.2007, 16:45
Beitrag: #1
Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen?
Hallo,

ich frage mich gerade, wer ein Kassenbuch führen darf.

Ich habe eine Rechnung eines Buchhaltungsbüros vorliegen, auf der steht u. a.: "Kasse schreiben und sortieren ... €."

Wie ist das zu verstehen? Kann man daraus schließen, dass das Buchhaltungsbüro das Kassenbuch geführt ("geschrieben") hat? Ist das überhaupt zulässig?

PS: Leider ein (verquastes) praktisches Fällchen, bei dem es aufgrund formell ordnungswidriger Buchführung zu einer hübschen Zuschätzung beim Mandanten kam ... Rolleyes
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Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - jurico - 19.07.2007 16:45

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