Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen?
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19.07.2007, 16:45
Beitrag: #1
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Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen?
Hallo,
ich frage mich gerade, wer ein Kassenbuch führen darf. Ich habe eine Rechnung eines Buchhaltungsbüros vorliegen, auf der steht u. a.: "Kasse schreiben und sortieren ... €." Wie ist das zu verstehen? Kann man daraus schließen, dass das Buchhaltungsbüro das Kassenbuch geführt ("geschrieben") hat? Ist das überhaupt zulässig? PS: Leider ein (verquastes) praktisches Fällchen, bei dem es aufgrund formell ordnungswidriger Buchführung zu einer hübschen Zuschätzung beim Mandanten kam ... ![]() |
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Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - jurico - 19.07.2007 16:45
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - jurico - 19.07.2007, 17:56
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - Vorwitzig - 19.07.2007, 18:13
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - jurico - 19.07.2007, 21:49
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - zaunkönig - 19.07.2007, 18:56
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - zaunkönig - 19.07.2007, 22:12
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - jurico - 19.07.2007, 22:22
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