§ 12 EStG
|
18.07.2007, 21:47
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
§ 12 EStG
Jemand beabsichtigt, eine bislang privat genutzte Etage in seinem zweigeschossigen Haus zu vermieten. Um die Vermietung durchführen zu können, muss er - um die Heizkosten für die vermietete Wohnung ermitteln zu können - Heizkostenzähler sowohl in seiner privat bewohnten Wohnung als auch in der zu vermietenden Wohnung einsetzen. Weiterhin muss er jährlich an das Abrechnungsunternehmen Gebühren für die Abrechnung bezahlen.
Würdet Ihr die Kosten in einen privaten und einen WK-Anteil aufteilen entspr. der Wohnfläche, weil letztendlich die Heizkostenzähler auch in der privat genutzten Wohnung installiert wurden und die Abrechnung sowohl für den privaten als auch für den vermieteten Teil erfolgt? Oder reicht es aus, dass die Kosten ohne die Vermietung nie angefallen wären, um sagen zu können, dass die Kosten ausschließlich durch die Vermietung veranlaßt sind? Beste Grüße Vorwitzig |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
§ 12 EStG - Vorwitzig - 18.07.2007 21:47
RE: § 12 EStG - Jigsaw - 18.07.2007, 22:02
RE: § 12 EStG - Vorwitzig - 18.07.2007, 22:10
RE: § 12 EStG - Clematis - 19.07.2007, 06:05
RE: § 12 EStG - Vorwitzig - 30.07.2007, 16:38
RE: § 12 EStG - Opa - 30.07.2007, 16:45
RE: § 12 EStG - Vorwitzig - 30.07.2007, 18:29
RE: § 12 EStG - Lemgun - 30.07.2007, 18:37
RE: § 12 EStG - Opa - 30.07.2007, 18:45
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste