Arbeitnehmerveranlagung
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30.04.2009, 17:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.2009 17:29 von Kiharu.)
Beitrag: #4
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RE: Arbeitnehmerveranlagung
Das ist kein ESt-Problem sondern ein AO Problem. Man hat die Möglichkeit innerhalb der Rechtsbehelfsfrist einen einfachen Antrag nach § 172 AO zu stellen, denn dieser deckt auch die Aufhebung von Steuerbescheiden . Oder man legt Einspruch ein, dann erfolgt die Aufhebung im Rahmen des Einspruchsverfahrens über § 367 AO. Allerdings eben nur, wenn tatsächlich eine Antragsveranlagung vorliegt.
Ich glaube ihr habt einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen. *grins* Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Nachrichten in diesem Thema |
Arbeitnehmerveranlagung - Taxman - 30.04.2009, 15:48
RE: Arbeitnehmerveranlagung - Opa - 30.04.2009, 15:55
RE: Arbeitnehmerveranlagung - Clematis - 30.04.2009, 17:00
RE: Arbeitnehmerveranlagung - Kiharu - 30.04.2009 17:28
RE: Arbeitnehmerveranlagung - Opa - 30.04.2009, 18:19
RE: Arbeitnehmerveranlagung - Taxman - 30.04.2009, 19:23
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