Steuerberater

Normale Version: Arbeitnehmerveranlagung
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Hallo zusammen,

bin heute mit einem kollegen auf folgendes "Problem" gestoßen:

Arbeitnehmer, LStKlasse I, keine weiteren Einkünfte. Arbeitnehmer beantragt die Veranlagung zur Einkommensteuer gem. § 46 II Nr. 8 EStG.
Die Erklärung wird veranlagt und der Bescheid ergeht mit einer Nachzahlung von € 50,00.

Ist es möglich, den Antrag auf Veranlagung nach Bescheidung zurückzuziehen?

Ich bin selber hin und her gerissen:

einseits will ich es bejahen, da die erklärung freiwillig abgegeben wurde.

andererseits hab ich ja auch nen VA in der welt.

in dem zeitraum zwischen abgabe und bescheidung habe ich kein für mich kein problem den antrag zurückzuziehen, aber wie sieht es danach aus?

kann mich jemand erleuchten? am besten mit rechtsgrundlage zum nachvollziehen Smile


danke Smile

Ciao
Tax
Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist kann die Veranlagung m.E. rückgängig gemacht werden. Hab ich auch schon mal gemacht, formloses Schreiben und gut. Bescheid wurde aufgehoben. Rechtsgrundlage müsste ich suchen, oder es wurde damals auf "good will" gemacht.

Aber wo kommen dann eigentlich die 50,- Nachzahlung her?
Keine Ahnung, aber durch eine unglückliche Zahlenkombi kann das schon passieren.
Hab den Antrag nach Bescheid auch schon zurückgezogen-problemlos.
Rechtsgrundlage-keine Ahnung, müsste ich raussuchen.
Das ist kein ESt-Problem sondern ein AO Problem. Man hat die Möglichkeit innerhalb der Rechtsbehelfsfrist einen einfachen Antrag nach § 172 AO zu stellen, denn dieser deckt auch die Aufhebung von Steuerbescheiden . Oder man legt Einspruch ein, dann erfolgt die Aufhebung im Rahmen des Einspruchsverfahrens über § 367 AO. Allerdings eben nur, wenn tatsächlich eine Antragsveranlagung vorliegt.

Ich glaube ihr habt einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen. *grins*
Ja, ist so dunkel hier. Big Grin
Gewitter!
danke euch Smile

war tatsächlich so, dass wir den wald vor lauter bäumen nicht gesehen haben. Smile
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