Arbeitnehmerveranlagung
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30.04.2009, 15:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.2009 15:56 von Opa.)
Beitrag: #2
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RE: Arbeitnehmerveranlagung
Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist kann die Veranlagung m.E. rückgängig gemacht werden. Hab ich auch schon mal gemacht, formloses Schreiben und gut. Bescheid wurde aufgehoben. Rechtsgrundlage müsste ich suchen, oder es wurde damals auf "good will" gemacht.
Aber wo kommen dann eigentlich die 50,- Nachzahlung her? |
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Nachrichten in diesem Thema |
Arbeitnehmerveranlagung - Taxman - 30.04.2009, 15:48
RE: Arbeitnehmerveranlagung - Opa - 30.04.2009 15:55
RE: Arbeitnehmerveranlagung - Clematis - 30.04.2009, 17:00
RE: Arbeitnehmerveranlagung - Kiharu - 30.04.2009, 17:28
RE: Arbeitnehmerveranlagung - Opa - 30.04.2009, 18:19
RE: Arbeitnehmerveranlagung - Taxman - 30.04.2009, 19:23
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