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Arbeitnehmerveranlagung
30.04.2009, 15:48
Beitrag: #1
Arbeitnehmerveranlagung
Hallo zusammen,

bin heute mit einem kollegen auf folgendes "Problem" gestoßen:

Arbeitnehmer, LStKlasse I, keine weiteren Einkünfte. Arbeitnehmer beantragt die Veranlagung zur Einkommensteuer gem. § 46 II Nr. 8 EStG.
Die Erklärung wird veranlagt und der Bescheid ergeht mit einer Nachzahlung von € 50,00.

Ist es möglich, den Antrag auf Veranlagung nach Bescheidung zurückzuziehen?

Ich bin selber hin und her gerissen:

einseits will ich es bejahen, da die erklärung freiwillig abgegeben wurde.

andererseits hab ich ja auch nen VA in der welt.

in dem zeitraum zwischen abgabe und bescheidung habe ich kein für mich kein problem den antrag zurückzuziehen, aber wie sieht es danach aus?

kann mich jemand erleuchten? am besten mit rechtsgrundlage zum nachvollziehen Smile


danke Smile

Ciao
Tax

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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Arbeitnehmerveranlagung - Taxman - 30.04.2009 15:48
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