notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung?
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22.04.2009, 16:53
Beitrag: #5
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RE: notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung?
Ist keine direkte Versagung des Vorsteueranspruchs, sondern die Verpflichtung, diesen rückgängig zu machen, wenn nicht zeitnah bezahlt wird.
Sprich, wenn Dein Mandant zu einem Nach-USt-Prüfung-Zeitpunkt bezahlt hat oder jetzt zahlt, sehe ich kein Problem. Wenn die Rechnung aber bereits älter ist und keine Zahlungsvereinbarung besteht, hat der Prüfer wohl recht. Dann kann man nur noch über den Zeitpunkt streiten, zu dem die Vorsteuer zu berichtigen ist. |
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notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - showbee - 22.04.2009, 16:25
RE: notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - Dragon - 22.04.2009, 16:46
RE: notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - showbee - 22.04.2009, 16:47
RE: notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - Dragon - 22.04.2009, 16:50
RE: notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - phönix - 22.04.2009, 16:54
RE: notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - tosch - 22.04.2009 16:53
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