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notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - showbee - 22.04.2009 16:25 Hallo, im vorliegenden Fall wurde ein Vorsteuerabzug im Rahmen einer USt-Sonderprüfung versagt "(...) da eine Zahlung noch nicht erfolgt und damit ein für den Vorsteuerabzug notwendiger zeitlicher Zusammenhang zwischen Rechnung und Zahlung verneint wurde (Abschnitt 223, Abs. 5, Satz 11 UStR)." Problem: in den damals geltenden UStR 2005 (geht um VAZ 2006!) findet sich in A 223 wie auch in den UStR 2008 etwas zur Berichtigung nach § 17 UStG, aber keine Voraussetzungen zum Vost-Abzug. Wer weiß, welcher Abschnitt wirklich gemeint ist (Tippfehler) oder wo sonst dieses Erfordernis stehen könnte? Mfg showbee RE: notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - Dragon - 22.04.2009 16:46 Steht doch eigentlich in der zitierten Richtlinie Zitat:Der Schuldner hat nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 UStG seinen Vorsteuerabzug bereits dann entsprechend zu berichtigen, wenn sich aus den Gesamtumständen, insbesondere aus einem längeren Zeitablauf nach Eingehung der Verbindlichkeit ergibt, dass er seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber seinem Gläubiger nicht mehr nachkommen wird. Die Finanzverwaltung geht hier davon aus, wenn die Rechnung länger als 6 Monate nicht bezahlt worden ist. Es gibt dazu wohl auch Rechtsprechung - allerdings keine Ahnung, wo das war. *schulterzuck* Die Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges sind davon nicht berührt. RE: notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - showbee - 22.04.2009 16:47 Ah, jetzt klapperts bei mir im Karton. Danke, jetzt weiß ich was das Fahndungs-FA hier meint... RE: notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - Dragon - 22.04.2009 16:50 Ist übrigens eine beliebte Masche der USt-Sonderprüfer, wenn noch kein oder zu geringes Mehrergebnis gefunden wurde - wobei es hier wie so oft auf die Argumentation ankommt, gerade wenn es um dauerhafte Spätzahler geht. RE: notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - tosch - 22.04.2009 16:53 Ist keine direkte Versagung des Vorsteueranspruchs, sondern die Verpflichtung, diesen rückgängig zu machen, wenn nicht zeitnah bezahlt wird. Sprich, wenn Dein Mandant zu einem Nach-USt-Prüfung-Zeitpunkt bezahlt hat oder jetzt zahlt, sehe ich kein Problem. Wenn die Rechnung aber bereits älter ist und keine Zahlungsvereinbarung besteht, hat der Prüfer wohl recht. Dann kann man nur noch über den Zeitpunkt streiten, zu dem die Vorsteuer zu berichtigen ist. RE: notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - phönix - 22.04.2009 16:54 Dragon schrieb:Ist übrigens eine beliebte Masche der USt-Sonderprüfer, wenn noch kein oder zu geringes Mehrergebnis gefunden wurde - wobei es hier wie so oft auf die Argumentation ankommt, gerade wenn es um dauerhafte Spätzahler geht. Und genau so hat der StB natürlich Recht, wenn er darauf hinweist, dass die Ust aus Forderungen auch nach einer gewissen Zeit zu berichtigen ist. Das wird - übrigens von beiden Seiten - gern vergessen.... |