notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung?
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22.04.2009, 16:46
Beitrag: #2
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RE: notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung?
Steht doch eigentlich in der zitierten Richtlinie
Zitat:Der Schuldner hat nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 UStG seinen Vorsteuerabzug bereits dann entsprechend zu berichtigen, wenn sich aus den Gesamtumständen, insbesondere aus einem längeren Zeitablauf nach Eingehung der Verbindlichkeit ergibt, dass er seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber seinem Gläubiger nicht mehr nachkommen wird. Die Finanzverwaltung geht hier davon aus, wenn die Rechnung länger als 6 Monate nicht bezahlt worden ist. Es gibt dazu wohl auch Rechtsprechung - allerdings keine Ahnung, wo das war. *schulterzuck* Die Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges sind davon nicht berührt. Ciao Dragon |
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notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - showbee - 22.04.2009, 16:25
RE: notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - Dragon - 22.04.2009 16:46
RE: notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - showbee - 22.04.2009, 16:47
RE: notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - Dragon - 22.04.2009, 16:50
RE: notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - phönix - 22.04.2009, 16:54
RE: notwendige zeitlicher Zusammenhang zwischen Rng. und Zahlung? - tosch - 22.04.2009, 16:53
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