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abweichende Festsetzung EÜR?
20.04.2009, 22:14
Beitrag: #4
RE: abweichende Festsetzung EÜR?
ich bin nu nicht der AO-gott, aber könnte nicht §163 AO einschlägig sein?

mein argument:
fehler seitens des finanzamtes.

gegenargument:
hätte der stpfl. auf die richtigkeit des USt-Bescheides vertrauen dürfen?

was zur nächtsen frage führt:
weshalb ist das nicht schon vorher aufgefallen?

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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RE: abweichende Festsetzung EÜR? - Taxman - 20.04.2009 22:14

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