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abweichende Festsetzung EÜR?
20.04.2009, 21:52
Beitrag: #3
RE: abweichende Festsetzung EÜR?
gute Idee, bloß bei dem Mandanten nicht so erfolgversprechend, da er ohnehin nur geringe Betriebsausgaben hat (branchentypisch).

Ich hatte eigentlich in die Richtung recherchiert, die Überweisung des FA nicht versteuern zu müssen, da das Ganze wie ein Darlehen wirkt (ja im nächsten jahr zurück zu zahlen), aber habe nichts dazu gefunden.

schönen Tag noch

phönix
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RE: abweichende Festsetzung EÜR? - phönix - 20.04.2009 21:52

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