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abweichende Festsetzung EÜR?
20.04.2009, 19:33
Beitrag: #2
RE: abweichende Festsetzung EÜR?
ist 2007 schon veranlagt? wenn nicht, wie wäre es mit SoAfA § 7g EStG n.F.? Vorangegangene Rücklagenbildung bedarf es ja nicht mehr.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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RE: abweichende Festsetzung EÜR? - Taxman - 20.04.2009 19:33

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