DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
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14.07.2007, 15:08
Beitrag: #54
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Ein letztes Mal:
Ich sage: nach dem Wortlaut des Gesetzes sind für jede Familienheimfahrt mit einem Firmenfahrzeug 0,002 pro Entfernungskilometer in Ansatz zu bringen, weil ein WK-Abzug für Familienheimfahrten mit dem Firmenfahrzeug immer ausgeschlossen. Der pauschale Verweis in § 8 II 5 a.E. auf § 9 II EStG und nicht nur auf § 9 II 7 EStG mag ein nicht beabsichtigter Fehler des Gesetzgebers gewesen sein. Das mag sein. Weiss ich nicht. Will ich auch gar nicht drüber diskutieren. Soweit der AN Familienheimfahrten - trotz Vorhandenseins eines Firmenwagens - mit einem eigenen Fahrzeug durchführt, halte ich einen WK-Abzug zulässig und den Ansatz eines geldwerten Vorteils für unzulässig. Wenn der AN nämlich mit seinem eigenen Fahrzeug fährt, so hat er einerseits Aufwand im Zusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, und andererseits fließt ihm insoweit kein geldwerter Vorteil zu, wo es gerechtfertigt wäre, diesen zu versteuern. Da der geldwerte Vorteil f. Familienheimfahrten auch nicht pauschal (pro Monat wie bei den Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte oder den Privatfahrten unabhängig von der Zahl der tatsächlich durchgeführten Fahrten) sondern konkret nach den tatsächlich durchgeführten Familienheimfahrten berechnet wird (für jeden Entfernungskilometer mit 0,002 % des BILP), halte ich diese Auslegung mit dem Wortlaut des Gesetzes für vereinbar. Soweit die Ehefrau statt der einmal wöchentlichen Familienheimfahrt des AN eine Besuchsfahrt macht, ist meiner Meinung nach ein WK-Abzug aus den gleichen Gründen zulässig, soweit sie diese Fahrt mit dem eigenen Pkw durchführt. Die Zulassung des WK-Abzugs halte ich in diesem Fällen auch für sachgerecht, weil der AN bzw. die Ehefrau in den Fällen, in denen sie mit dem eigenen Fahrzeug eine wöchentliche Familienheimfahrt bzw. Besuchfahrt durchführen, eigenen Aufwand haben. Beste Grüße Vorwitzig |
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