Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
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15.04.2009, 10:37
Beitrag: #6
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RE: Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
Heute habe ich einen ESt-Bescheid bekommen mit dem Vermerk in den Erläuterungen:
Der Höchstbetrag bei Handwerkerleistungen wurde erst zum Veranlagungszeitraum 2009 erhöht, siehe Bundessteuerblatt 2009 Teil I Seite 136 ff. Mal gucken, was man draus machen kann ![]() |
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