03.03.2009, 14:59
Hallo,
bin heute nachrichtlich auf folgenden Sachverhalt hingewiesen worden:
Wegen einer Gesetzespanne k�nnte nun vielleicht eine Steueranrechnung von bis zu 1.200 EUR im Jahr 2008 winken statt eines Abzugs von nur h�chstens 600 EUR.
Um Investitionsanreize zu schaffen, wurde die Steueranrechnung f�r Handwerksleistungen nach � 35a EStG im Konjunkturpaket I von h�chstens 600 EUR auf 1.200 EUR angehoben. Parallel zum Konjunkturpaket wurde die Verdoppelung des H�chstbetrags der Anrechnung f�r Handwerksleistungen im �Gesetz zur F�rderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen� auf den Weg gebracht. Das Konjunkturpaket trat bereits am 22.12.2008 (Artikel 4 Abs. 3 des Ma�nahmenpakets) in Kraft. Die �bergangsregelung im Konjunkturpaket, nach der die Verdoppelung des H�chstbetrags erst f�r Leistungen ab dem 1.1.2009 gelten soll, trat jedoch erst zum 1.1.2009 in Kraft und ist damit f�r vergangene Gesetzes�nderungen nicht anwendbar.
Praxis-Tipp:
Im Klartext bedeutet das: Nach dieser Gesetzespanne m�sste Steuerzahlern f�r haushaltsnahe Dienstleistungen bereits 2008 eine Anrechnung von 1.200 EUR und nicht nur von 600 EUR zustehen. Gegen nachteilige Steuerbescheide f�r 2008, in denen h�chstens 600 EUR angerechnet werden, muss vorerst Einspruch und gegebenenfalls der Klageweg beschritten werden.
Da bin ich mal auf die gerichtlichen Verfahren gespannt.
bin heute nachrichtlich auf folgenden Sachverhalt hingewiesen worden:
Wegen einer Gesetzespanne k�nnte nun vielleicht eine Steueranrechnung von bis zu 1.200 EUR im Jahr 2008 winken statt eines Abzugs von nur h�chstens 600 EUR.
Um Investitionsanreize zu schaffen, wurde die Steueranrechnung f�r Handwerksleistungen nach � 35a EStG im Konjunkturpaket I von h�chstens 600 EUR auf 1.200 EUR angehoben. Parallel zum Konjunkturpaket wurde die Verdoppelung des H�chstbetrags der Anrechnung f�r Handwerksleistungen im �Gesetz zur F�rderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen� auf den Weg gebracht. Das Konjunkturpaket trat bereits am 22.12.2008 (Artikel 4 Abs. 3 des Ma�nahmenpakets) in Kraft. Die �bergangsregelung im Konjunkturpaket, nach der die Verdoppelung des H�chstbetrags erst f�r Leistungen ab dem 1.1.2009 gelten soll, trat jedoch erst zum 1.1.2009 in Kraft und ist damit f�r vergangene Gesetzes�nderungen nicht anwendbar.
Praxis-Tipp:
Im Klartext bedeutet das: Nach dieser Gesetzespanne m�sste Steuerzahlern f�r haushaltsnahe Dienstleistungen bereits 2008 eine Anrechnung von 1.200 EUR und nicht nur von 600 EUR zustehen. Gegen nachteilige Steuerbescheide f�r 2008, in denen h�chstens 600 EUR angerechnet werden, muss vorerst Einspruch und gegebenenfalls der Klageweg beschritten werden.
Da bin ich mal auf die gerichtlichen Verfahren gespannt.