Steuerberater

Normale Version: Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2
Hallo,

bin heute nachrichtlich auf folgenden Sachverhalt hingewiesen worden:

Wegen einer Gesetzespanne k�nnte nun vielleicht eine Steueranrechnung von bis zu 1.200 EUR im Jahr 2008 winken statt eines Abzugs von nur h�chstens 600 EUR.

Um Investitionsanreize zu schaffen, wurde die Steueranrechnung f�r Handwerksleistungen nach � 35a EStG im Konjunkturpaket I von h�chstens 600 EUR auf 1.200 EUR angehoben. Parallel zum Konjunkturpaket wurde die Verdoppelung des H�chstbetrags der Anrechnung f�r Handwerksleistungen im �Gesetz zur F�rderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen� auf den Weg gebracht. Das Konjunkturpaket trat bereits am 22.12.2008 (Artikel 4 Abs. 3 des Ma�nahmenpakets) in Kraft. Die �bergangsregelung im Konjunkturpaket, nach der die Verdoppelung des H�chstbetrags erst f�r Leistungen ab dem 1.1.2009 gelten soll, trat jedoch erst zum 1.1.2009 in Kraft und ist damit f�r vergangene Gesetzes�nderungen nicht anwendbar.

Praxis-Tipp:

Im Klartext bedeutet das: Nach dieser Gesetzespanne m�sste Steuerzahlern f�r haushaltsnahe Dienstleistungen bereits 2008 eine Anrechnung von 1.200 EUR und nicht nur von 600 EUR zustehen. Gegen nachteilige Steuerbescheide f�r 2008, in denen h�chstens 600 EUR angerechnet werden, muss vorerst Einspruch und gegebenenfalls der Klageweg beschritten werden.


Da bin ich mal auf die gerichtlichen Verfahren gespannt.
Das h�rt man doch gerne.

Danke f�r den Tip.
Hmm, da bin ich mal gespannt. Aber bis jetzt hatte ich noch keinen �ber 3.000,- bzw. 600,-.
Opa schrieb:Hmm, da bin ich mal gespannt. Aber bis jetzt hatte ich noch keinen �ber 3.000,- bzw. 600,-.

ich auch nicht.... aber holzauge sei wachsam Tongue
Na gut, dann will ich mich mal outen - ich hatte selber letztes Jahr mehr!
Und werde dann irgendwann mal aus erster Hand berichten
Heute habe ich einen ESt-Bescheid bekommen mit dem Vermerk in den Erl�uterungen:

Der H�chstbetrag bei Handwerkerleistungen wurde erst zum Veranlagungszeitraum 2009 erh�ht, siehe Bundessteuerblatt 2009 Teil I Seite 136 ff.

Mal gucken, was man draus machen kann Big Grin
Ja, berichte mal. Ich hab gerade 2 solche F�lle bearbeitet und zum FA �bermittelt.
Das ist ja Lustig. Wir hatten gerade im B�ro auch so einen Fall und werden es wie von @Zaunk�nig empfohlen auch probieren. Auch ich werde dann berichten.
Probieren ist sch�n und gut .. Durchboxen m�ssen wir das :-)

Habe mich neulich mal zuf�llig mit dem f�r Rechtsfragen zust�ndigen Beauftragten meines Steuerberaterverbandes �ber dieses Thema unterhalten. ( Hatte mal wieder ein Seminar und hab den da getroffen)

Er wollte sich das daraufhin mal genauer angucken.

Mittlerweile habe ich Antwort .. und der teilt zaunk�nigs Meinung:

Echte R�ckwirkung, teleologische Auslegung nicht anwendbar und typischer Fall von "Da hat wohl wer gepennt als das Gesetz mit hei�er Nadel fertiggestrickt wurde"

lg, Jive
Also die Verwaltung hat schon Anweisung von oben, diese F�lle abzulehnen. Da haben die recht schnell gemauert.
Seiten: 1 2
Referenz-URLs