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Normale Version: Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
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dann bleibt den kollegen ja nur die klage ...
Dann m�ge er sich bitte nicht scheuen, uns das Aktenzeichen zu nennen. Dann haben wir wenigstens alle was davon.
Hallo,

der Gesetzgeber sieht sich bereits in Handlungspflicht. Heute reingekommen:

Zitat:Handwerkerleistungen im Haushalt, Anwendungszeitpunkt der Gesetzes�nderung zur Anhebung des F�rderh�chstbetrags
OFD M�nster, Verf�gung v. 2.4.2009, o. Az.
EStG � 35 a


Durch Gesetzes�nderung wurde der F�rderh�chstbetrag der Steuererm��igung f�r die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen im Haushalt von 600 Euro auf 1.200 Euro angehoben (� 35a EStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Ma�nahmepakets �Besch�ftigungssicherung durch Wachstumsst�rkung� vom 21.12.2008, verk�ndet zum 29.12.2008 (BGBl 2008 I S. 2896), ge�ndert durch das Gesetz zur F�rderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen vom 22.12.2008, verk�ndet zum 29.12.2008 (BGBl 2008 I S. 2955). Nach � 52 Abs. 50b Satz 5 EStG gilt die Neuregelung erstmals f�r Aufwendungen, die im VZ 2009 geleistet und deren zugrunde liegenden Leistungen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sind. Entgegenstehenden Meinungen und Presseberichten, wonach die Anhebung des F�rderh�chstbetrags aufgrund einer �Gesetzespanne� bereits ab dem VZ 2008 Anwendung finde, ist nicht zu folgen.
Sch...
Opa schrieb:Sch...

Warum?
Ist doch nur OFD-Meinung Big Grin

... aber nachdem ich nochmal dr�bergelesen habe, f�rchte ich, sie hat recht.
tosch schrieb:... aber nachdem ich nochmal dr�bergelesen habe, f�rchte ich, sie hat recht.

Das sehe ich anders :-)

Ich habe das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Ma�nahmenpakets "Besch�ftigungssicherung durch Wachstumsst�rkung" vom 21. Dezember 2008 schon fertig ausgedruckt vor mir liegen.

Ver�ffentlicht wurde dieses Gesetz im BGBl. I S. 2896 vom 29. Dezember 2008

Gem. Artikel 4 Abs 3 tritt Artikel 1 Nr. 3 am Tage nach der Verk�ndung in Kraft.( Mithin der 30. Dezember 2008)

Der Rest des Gesetzes ( und insbesondere die �bergangvorschrift des Artikel 1 Nr. 4 b) ) trat aber gem Artikel 4 Absatz 1 erst am 01. Januar in Kraft.

Das ganze ist f�r mich ein eindeutiger Fall von "echter R�ckwirkung"

lg, Jive
Hat denn schon jemamd von einer anh�ngigen Klage diesbez�glich geh�rt??

Ich habe heute eine ablehnende Einspruchsentscheidung bekommen und werde meine Mandanten nun fragen, ob ich klagen soll oder nicht.

Reizen tuts mich ja schon das mal durchzufechten...dann h�tten wir zumindest klarheit.

Sobald die Klage (falls ich sie einlege) anh�ngig ist werde ich Euch nat�rlich hier Informieren:-)

lg, Jive
So, nun geht meine erste Entscheidung in dieser Sache raus.
Schauen wir mal, ob ich dann ein Aktenzeichen liefern kann.
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