21.04.2009, 20:15
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21.04.2009, 20:20
Dann möge er sich bitte nicht scheuen, uns das Aktenzeichen zu nennen. Dann haben wir wenigstens alle was davon.
22.04.2009, 14:54
Hallo,
der Gesetzgeber sieht sich bereits in Handlungspflicht. Heute reingekommen:
der Gesetzgeber sieht sich bereits in Handlungspflicht. Heute reingekommen:
Zitat:Handwerkerleistungen im Haushalt, Anwendungszeitpunkt der Gesetzesänderung zur Anhebung des Förderhöchstbetrags
OFD Münster, Verfügung v. 2.4.2009, o. Az.
EStG § 35 a
Durch Gesetzesänderung wurde der Förderhöchstbetrag der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen im Haushalt von 600 Euro auf 1.200 Euro angehoben (§ 35a EStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ vom 21.12.2008, verkündet zum 29.12.2008 (BGBl 2008 I S. 2896), geändert durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen vom 22.12.2008, verkündet zum 29.12.2008 (BGBl 2008 I S. 2955). Nach § 52 Abs. 50b Satz 5 EStG gilt die Neuregelung erstmals für Aufwendungen, die im VZ 2009 geleistet und deren zugrunde liegenden Leistungen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sind. Entgegenstehenden Meinungen und Presseberichten, wonach die Anhebung des Förderhöchstbetrags aufgrund einer „Gesetzespanne“ bereits ab dem VZ 2008 Anwendung finde, ist nicht zu folgen.
22.04.2009, 15:08
Sch...
22.04.2009, 16:33
Opa schrieb:Sch...
Warum?
Ist doch nur OFD-Meinung

... aber nachdem ich nochmal drübergelesen habe, fürchte ich, sie hat recht.
27.04.2009, 17:17
tosch schrieb:... aber nachdem ich nochmal drübergelesen habe, fürchte ich, sie hat recht.
Das sehe ich anders :-)
Ich habe das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" vom 21. Dezember 2008 schon fertig ausgedruckt vor mir liegen.
Veröffentlicht wurde dieses Gesetz im BGBl. I S. 2896 vom 29. Dezember 2008
Gem. Artikel 4 Abs 3 tritt Artikel 1 Nr. 3 am Tage nach der Verkündung in Kraft.( Mithin der 30. Dezember 2008)
Der Rest des Gesetzes ( und insbesondere die Übergangvorschrift des Artikel 1 Nr. 4 b) ) trat aber gem Artikel 4 Absatz 1 erst am 01. Januar in Kraft.
Das ganze ist für mich ein eindeutiger Fall von "echter Rückwirkung"
lg, Jive
16.07.2009, 13:48
Hat denn schon jemamd von einer anhängigen Klage diesbezüglich gehört??
Ich habe heute eine ablehnende Einspruchsentscheidung bekommen und werde meine Mandanten nun fragen, ob ich klagen soll oder nicht.
Reizen tuts mich ja schon das mal durchzufechten...dann hätten wir zumindest klarheit.
Sobald die Klage (falls ich sie einlege) anhängig ist werde ich Euch natürlich hier Informieren:-)
lg, Jive
Ich habe heute eine ablehnende Einspruchsentscheidung bekommen und werde meine Mandanten nun fragen, ob ich klagen soll oder nicht.
Reizen tuts mich ja schon das mal durchzufechten...dann hätten wir zumindest klarheit.
Sobald die Klage (falls ich sie einlege) anhängig ist werde ich Euch natürlich hier Informieren:-)
lg, Jive
29.07.2009, 16:04
So, nun geht meine erste Entscheidung in dieser Sache raus.
Schauen wir mal, ob ich dann ein Aktenzeichen liefern kann.
Schauen wir mal, ob ich dann ein Aktenzeichen liefern kann.
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